> wissen

Wissen

Sicherheit verständlich erklärt.

// phishing

Phishing erkennen

Phishing ist nach wie vor einer der häufigsten Einstiegspunkte für Angriffe. Das Ziel ist fast immer dasselbe: Sie sollen auf einen Link klicken, eine Datei öffnen oder Zugangsdaten preisgeben.

Typische Warnzeichen sind ein erzeugter Zeitdruck ("Ihr Konto wird in 24 Stunden gesperrt"), eine unpersönliche oder ungewohnte Anrede, kleine Abweichungen in der Absenderadresse sowie Links, deren tatsächliches Ziel nicht zum angezeigten Text passt. Oft wird eine vertraute Marke oder eine interne Stelle wie die IT-Abteilung oder die Geschäftsleitung nachgeahmt.

Die wichtigste Regel: Im Zweifel nicht klicken. Fahren Sie mit der Maus über einen Link, um das Ziel zu prüfen, geben Sie Adressen bekannter Dienste lieber von Hand im Browser ein und verifizieren Sie ungewöhnliche Anfragen über einen zweiten Kanal, etwa einen kurzen Anruf. Wer unsicher ist, meldet die Nachricht der internen IT, statt sie selbst zu beantworten. Genau diese Reflexe trainieren wir in unseren Security-Awareness-Schulungen.

Posteingang · 1 neue Nachricht
Von
Muster AG IT-Service <it-service@muster-ag-support.ch>1
An
a.meier@muster-ag.ch
Betreff
Sicherheitsüberprüfung: Bestätigung bis 21.10.2026 erforderlich2

Sehr geehrte Damen und Herren,3

im Rahmen einer turnusmässigen Überprüfung unserer Systeme konnte Ihr Benutzerkonto nicht abschliessend verifiziert werden. Bitte bestätigen Sie Ihre Zugangsdaten bis zum 21.10.2026, damit der Zugriff auf Ihr Postfach bestehen bleibt.4

http://musters-ag.ch.verify-login.net/sso/anmeldung5 Konto jetzt verifizieren

Jeden Link einzeln mit dem Mauszeiger prüfen, ohne zu klicken. Auch das Logo oben ist ein Link, und keiner der beiden führt zu muster-ag.ch.

Freundliche Grüsse
M. Keller
IT-Service · Muster AG
+41 44 000 00 00

Muster AG · Bahnhofstrasse 12 · 8000 Zürich
Diese Nachricht wurde automatisch erstellt. Bitte antworten Sie nicht darauf.

  1. Absenderadresse weicht ab

    muster-ag-support.ch statt muster-ag.ch. Eine fremde Domain, die nach einer internen Stelle klingt.

  2. Künstlicher Zeitdruck

    Eine konkrete Frist soll verhindern, dass Sie nachdenken oder kurz nachfragen.

  3. Anrede passt nicht zur Adressierung

    Die Nachricht geht an ein namentliches Postfach, grüsst aber anonym. Ihre IT kennt Ihren Namen.

  4. Frage nach Zugangsdaten

    Keine seriöse Stelle verlangt Ihr Passwort per E-Mail oder über einen Link.

  5. Linkziel von rechts lesen

    Die echte Domain steht direkt vor dem ersten einzelnen Schrägstrich: hier verify-login.net. Was davor steht, ist frei wählbar, und musters-ag.ch hat zudem ein s zu viel. Dazu http statt https. Auch Logos und Bilder sind oft verlinkt, also jeden Link einzeln prüfen.

  6. Im Zweifel: nicht klicken

    Lieber einmal zu viel bei der IT nachfragen als einmal zu wenig.

Nachgebaute Phishing-Nachricht. Firma, Logo, Namen, Adressen und Link sind erfunden.
// mfa

Warum Multi-Faktor-Authentisierung?

Ein Passwort allein ist heute kein ausreichender Schutz mehr. Es kann erraten, aus einem Datenleck wiederverwendet oder per Phishing abgegriffen werden. Multi-Faktor-Authentisierung (MFA) ergänzt es um einen zweiten Nachweis.

Dieser zweite Faktor stammt aus einer anderen Kategorie: etwas, das Sie wissen (Passwort), etwas, das Sie besitzen (eine App auf dem Smartphone, ein Hardware-Schlüssel), oder etwas, das Sie sind (ein Fingerabdruck). Selbst wenn ein Passwort in falsche Hände gerät, fehlt einem Angreifer damit der zweite Faktor, und der Zugang bleibt verschlossen.

Nicht jeder Faktor ist gleich stark: App-basierte Verfahren oder Hardware-Schlüssel sind deutlich sicherer als ein Code per SMS. Entscheidend ist, MFA dort einzusetzen, wo es zählt, allen voran bei E-Mail, administrativen Zugängen und zentralen Fachanwendungen. Bei der Auswahl und sauberen Einführung passender Verfahren unterstützen wir Sie gerne.

  1. sehr stark

    Passkey oder Hardware-Schlüssel

    An die echte Website gebunden. Eine gefälschte Anmeldeseite funktioniert damit nicht, selbst wenn jemand darauf hereinfällt.

  2. stark 418 902 30

    App mit Einmalcode (TOTP)

    Der Code entsteht auf dem Gerät und wird nie verschickt. Guter Standard für die meisten Fälle.

  3. bedingt Ihr Code: 291 744

    Code per SMS

    Besser als nichts, aber der Code reist über das Mobilfunknetz und ist abfangbar, etwa bei Portierung der Nummer auf eine fremde SIM.

  4. ungenügend

    Nur Passwort

    Ein einziges Geheimnis. Taucht es in einem Datenleck auf oder wird es abgephisht, steht der Zugang offen.

WissenPasswort, PIN
BesitzSmartphone, Hardware-Schlüssel
InhärenzFingerabdruck, Gesicht
MFA kombiniert zwei dieser drei Kategorien, nicht zweimal dieselbe.
// revdsg

revDSG und Meldepflichten

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) gilt in der Schweiz seit dem 1. September 2023. Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen und stellt klarere Anforderungen an Unternehmen, die Personendaten bearbeiten.

Zentral sind einige wenige Prinzipien: Daten dürfen nur für einen erkennbaren Zweck und nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit bearbeitet werden, die Bearbeitung muss transparent sein, und Sicherheit ist von Beginn an mitzudenken ("Privacy by Design und by Default"). Dazu kommen praktische Pflichten wie ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, die Information bei der Beschaffung von Daten und die Meldung von Datensicherheitsverletzungen an den EDÖB.

Neben dem revDSG gilt seit dem 1. April 2025 eine zweite, davon unabhängige Meldepflicht: Betreiberinnen und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe innert 24 Stunden nach deren Entdeckung dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden. Grundlage ist das Informationssicherheitsgesetz, nicht das Datenschutzgesetz. Die beiden Pflichten haben unterschiedliche Auslöser, Fristen und Adressaten und können denselben Vorfall gleichzeitig betreffen. Im Ernstfall sind deshalb immer beide zu prüfen.

Für die meisten Unternehmen bedeutet das keine Revolution, aber eine saubere Hausaufgabe: wissen, welche Daten wo und warum liegen, Zugriffe begrenzen und Prozesse nachvollziehbar dokumentieren. Wir berücksichtigen diese Anforderungen in jeder Lösung, statt sie nachträglich aufzusetzen.

  1. 1

    gilt immer

    Sie bearbeiten Personendaten

    Dann gelten diese vier Grundsätze, unabhängig von Ihrer Grösse und Branche.

    Zweckbindung Nur für den Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war.
    Datensparsamkeit So viele Daten wie nötig, nicht so viele wie möglich.
    Transparenz Betroffene wissen, dass und wofür Sie Daten bearbeiten.
    Datensicherheit Von Anfang an mitgedacht, nicht nachträglich aufgesetzt.
  2. 2

    verzeichnis der bearbeitungstätigkeiten

    Müssen Sie eines führen?

    250+ Mitarbeitendeoder besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang, oder Profiling mit hohem Risiko
    JA Verzeichnis ist Pflicht Führen, aktuell halten und auf Verlangen vorlegen können.
    NEIN Befreit, aber empfohlen Ohne Übersicht können Sie im Ernstfall nichts nachweisen.
  3. 3

    wenn etwas passiert

    Zwei Meldepflichten, zwei Adressaten

    Sie stammen aus zwei verschiedenen Gesetzen und können gleichzeitig greifen. Im Ernstfall beide prüfen.

    Meldung an den EDÖB revDSG Art. 24 Bei einer Verletzung der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt. So rasch als möglich, ohne feste Stundenzahl. Gilt für alle, die Personendaten bearbeiten.
    Meldung an das BACS ISG / CSV Bei einem Cyberangriff, der den Betrieb gefährdet, zu Abfluss oder Manipulation von Daten geführt hat oder mit Erpressung, Drohung oder Nötigung verbunden ist. Innert 24 Stunden nach Entdeckung, Nachreichen innert 14 Tagen möglich. Nur für Betreiber kritischer Infrastrukturen. In Kraft seit 1. April 2025, Bussen seit 1. Oktober 2025.

    EDÖB Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter · BACS Bundesamt für Cybersicherheit · ISG Informationssicherheitsgesetz · CSV Cybersicherheitsverordnung

Vereinfachte Übersicht, kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
// kontakt

Fragen zu einem dieser Themen?

Wir vertiefen die Themen gerne in einer Schulung oder in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt aufnehmen